Bauplätze in Nufringen
Gansäcker | Hinterer Steig Süd
Baulandentwicklungen „Hinterer Steig Süd“ und „Gansäcker“ in Nufringen
Die anhaltend hohe Nachfrage nach Bauplätzen macht zunehmend deutlich, dass eine Neuausweisung von Wohnbauland unumgänglich ist, um den Bedarf zu decken, der über die Innenentwicklung hinausgeht.
Der Gemeinderat von Nufringen hatte am 07.06.2021 die Vorentwürfe zu den Bebauungsplänen „Hinterer Steig Süd“ und „Gansäcker“ beschlossen. Durch die Zustimmung des Gemeinderats war die Schaffung des Baurechts in die Wege geleitet und Grundstücksragen konnten geklärt werden.
Von den Alteigentümern wurden im Jahr 2022 die Grundstücksflächen in den Plangebieten aufgekauft. Zeitgleich wurden die Bebauungspläne erarbeitet, um damit den rechtlichen Rahmen für die spätere Ausnutzbarkeit der Flächen festzulegen.
Die Bebauungspläne sollten ursprünglich Ende 2023 zur Rechtskraft gelangen. Geplant war für den Bebauungsplan „Hinterer Steig Süd“ die Erleichterungen des Baugesetzbuches nach §13 b Baugesetzbuch (BauGB) für ein beschleunigtes Verfahren in Anspruch zu nehmen. Die Baurechtschaffung für den Bebauungsplan „Gansäcker“ erfolgte von Anfang an im Regelverfahren. Beide Bebauungspläne waren mit parallelen Verfahrensschritten geplant, um Synergieeffekte nutzen zu können.
Der Gemeinderat hatte am 17. Juli 2023 den Entwürfen der Bebauungspläne „Hinterer Steig Süd“ und „Gansäcker“ zugestimmt. Die öffentlichen Auslegungen erfolgten vom 31.07.2023 bis zum 15.09.2023.
Am 18. Juli 2023 hatte das Bundesverwaltungsgericht den seitens einer Naturschutzorganisation angegriffenen Bebauungsplan einer baden-württembergischen Kommune, der im Verfahren nach § 13 b des Baugesetzbuchs (BauGB) aufgestellt wurde, für unwirksam erklärt. Vom Bundesverwaltungsgericht wurde festgestellt, dass der § 13 b BauGB mit dem Recht der Europäischen Union über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) unvereinbar ist.
Bis zur rechtlichen Klärung über den Umgang mit begonnen Verfahren nach § 13 b BauGB haben in Nufringen beide Bebauungsplanverfahren bis zum Beginn dieses Jahres geruht.
Zum 01.01.2024 wurde durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eine Reparaturklausel für bereits begonnene Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB eingeführt.
§ 13 b BauGB wurde aufgehoben. § 215 a BauGB wird mit dem Inhalt eingeführt, dass Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des § 13 a BauGB abgeschlossen werden können, wenn der Satzungsbeschluss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 gefasst wird.
§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 sowie § 13 a Abs. 2 Nr. 4 können nur dann entsprechend angewendet werden, wenn die Gemeinde auf Grund einer Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 die Einschätzung erlangt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1 a Abs. 3 auszugleichen wären. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können, sind an der Vorprüfung des Einzelfalls zu beteiligen.
Die Vorprüfung des Einzelfalls wurde für das Bebauungsplanverfahren „Hinterer Steig Süd“ bereits mit Datum vom 16.02.2024 abgeschlossen. Die Einschätzung führte zu dem Ergebnis, dass der Bebauungsplan voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben kann, die in der Abwägung berücksichtigt werden müssen und auszugleichen sind. Daher wurde nach § 215 a Abs. 3 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht mit Datum von 16.04.2024 nach § 2 a BauGB erstellt, der Bestandteil der Entwurfsunterlagen war.
Am 06.05.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Nufringen in öffentlicher Sitzung beschlossen, das nach § 13 b BauGB eingeleitete Bebauungsplanverfahren „Hinterer Steig Süd“ gemäß § 215 a BauGB im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des § 13 a BauGB abzuschließen. Außerdem wurden in gleicher Sitzung am 06.05.2024 die jeweils zweiten Entwürfe der Bebauungspläne „Hinterer Steig Süd“ und „Gansäcker“ einschließlich Textteil und Begründung, jeweils mit Datum vom 16.04.2024 und die zusammen mit ihnen aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 74 LBO gebilligt und es wurde beschlossen, diese nach § 3 Abs 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich über die Dauer von mindestens einem Monat öffentlich auszulegen. Die Veröffentlichungsfrist war bei beiden Bebauungsplanentwürfen bis zum 28.06.2024 befristet. Bis dahin konnten seitens der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben werden.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden anschließend geprüft und in Abwägungstabellen mit Behandlungs- und Beschlussvorschlägen versehen. Diese wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.11.2024 behandelt und einstimmig beschlossen. Anschließend wurden die Satzungsbeschlüsse für beide Gebiete durch den Gemeinderat ebenfalls einstimmig beschlossen.
Mit den öffentlichen Bekanntmachungen am 22.11.2024 sind beide Bebauungspläne in Kraft getreten.
Mit der Baurechtschaffung konnte ein wichtiger Meilenstein in der Entwicklung der beiden Baugebiete erreicht werden.
Aktuell wurden die Bauleistungen für die Erschließung ausgeschrieben, sodass eine Beauftragung der Tief- und Straßenbauarbeiten zu Beginn des Jahres 2025 erfolgen kann. Zeitgleich dazu werden die erforderlichen Artenschutz- und Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt. Parallel dazu ist die Baufeldräumung im Winter 2024/2025 geplant, sodass ab Frühjahr 2025 mit den Erschließungsarbeiten begonnen werden kann. Die Erschließung wird je nach Witterung voraussichtlich bis Sommer 2026 andauern. Da viele Arbeitsschritte und Rahmenbedingungen voneinander abhängig sind, kann sich der Terminplan im Laufe des Verfahrens ändern.
Eine (private) Bebauung der Flächen ist nach dem aktuellen Terminplan nach Fertigstellung der Erschließung und Baufeldfreigabe der Kommune – voraussichtlich ab Herbst 2026 möglich. Mit Ihrem Bauvorhaben können Sie beginnen, wenn Ihr Bauvorhaben von der zuständigen Behörde genehmigt ist.
Die Flächenangaben sind vorläufig, da das Gebiet noch nicht endgültig vermessen und auch die Parzellierung noch nicht erfolgt ist. Der Gemeinderat verfolgt aufgrund der aktuellen Marktlage eine kleinteiligere Bauplatzeinteilung als zu Beginn des Verfahrens vorgesehen. Daher kann es im weiteren Verlauf des Projekts zu Änderungen der Bauplatzparzellierungen kommen.
Nufringen
Die Gemeinde Nufringen liegt im südwestlichen Teil des Landkreises Böblingen im Bundesland Baden-Württemberg, knapp drei Kilometer von Herrenberg und rund zwölf Kilometer von Böblingen entfernt. Sie befindet sich in der Region Stuttgart an der Entwicklungsachse Stuttgart-Horb und gehört zur europäischen Metropolregion Stuttgart.
Nufringen ist eine attraktive Wohngemeinde, die in den letzten Jahren moderat gewachsen ist. Wie auch im gesamten Landkreis Böblingen ist das Bevölkerungswachstum neben Zuzügen darauf zurück zu führen, dass entgegen dem allgemeinen Trend die Geburtenrate die Sterberate übersteigt.
Das Durchschnittsalter in Nufringen liegt in 2019 bei 42,6 und liegt damit leicht unter dem Durchschnittsalter des Landkreis Böblingen sowie Baden-Württemberg. Die Einwohnerdichte in Nufringen liegt mit einem Wert von 5,8 Einwohner je Hektar knapp unter den Werten der Nachbargemeinde Gärtringen (6,2) und des Landkreis Böblingen (6,4).
Zur Kinderbetreuung gibt es in Nufringen drei klassische Kindergärten mit Ganztagesbetreuung eine Kinderkrippe für Kleinkinder bis drei Jahren sowie einen halbtägigen Waldkindergarten. Schulpflichtige Kinder können bis zum vierten Schuljahr die ortsansässige Grundschule besuchen, die zusätzlich über Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung verfügt.
Die Weiterführende Schulbildung erfolgt in Gärtringen und Herrenberg. Zudem bietet die Außenstelle Nufringen der Volkshochschule Herrenberg verschiedenste Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Kurse zu Kultur, Gesundheit und Gesellschaft.
GansÄCKER
Das Baugebiet Gansäcker liegt am westlichen Rand der Bebauung von Nufringen und wird durch die Oberjesinger Straße im Norden und den Wehlinger Weg im Süden begrenzt.
Das Baugebiet grenzt an weitläufige Felder und Natur. Gemäß dem am 22.11.2024 in Kraft getretenen Bebauungsplan ist folgende Bebauung zulässig:
- durchschnittliche Größe der Bauplätze von ca. 400 m² bis ca. 650 m² für Einzelgrundstücke, die für Doppelhaus- und Reihenhausbebauung aufgeteilt werden kann
- möglich sind Gebäude mit zwei Geschossen plus Satteldach
- oder Gebäude mit zwei Geschossen mit einem Staffeldachgeschoss mit Flachdach
- maximale Überbauung des Grundstückes zu 45 % (GRZ 0,45) für die Hauptbaukörper
- es besteht die Wahl zwischen Einzel-, Reihen- und Doppelhäusern
Hinsichtlich der Vermarktung der Bauplätze wird ab Ende des ersten Quartals in 2025 eine Bekanntmachung erfolgen.
Hinterer Steig Süd
Das Baugebiet Hinterer Steig Süd liegt nördlich der Oberjesinger Straße und grenzt an die bestehende Bebauung von Nufringen an.
Das Baugebiet grenzt an weitläufige Felder und Natur. Gemäß dem am 22.11.2024 in Kraft getretenen Bebauungsplan ist folgende Bebauung zulässig:
- durchschnittliche Größe der Bauplätze von ca. 320 m² bis ca. 780 m² für Einzelgrundstücke, die für Doppelhaus- und Reihenhausbebauung aufgeteilt werden kann
- möglich sind Gebäude mit zwei Geschossen plus Satteldach
- oder Gebäude mit zwei Geschossen mit einem Staffeldachgeschoss mit Flachdach
- maximale Überbauung des Grundstückes zu 45 % (GRZ 0,45) für die Hauptbaukörper
- es besteht die Wahl zwischen Einzel-, Reihen- und Doppelhäusern
Hinsichtlich der Vermarktung der Bauplätze wird ab Ende des ersten Quartals in 2025 eine Bekanntmachung erfolgen.
Interesse?
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Möchten Sie den nächsten Schritt gehen?
Hinweise zum Ablauf des Verfahrens, zur Bewerbung und zur Interessenten-Liste:
Zunächst werden die Bauplätze an Alteigentümer vergeben, welche Flächen in das Verfahren eingebracht haben und eine erschlossene Fläche zurück bekommen möchten. Die Flächen, bei denen die Alteigentümer keine Flächenzuteilung wünschen, stehen für die Vermarktung zur Verfügung. Hierzu ist vorgesehen, ein strukturiertes Grundstücksvergabeverfahren u.a. nach Kriterien zu entwickeln. Dieses Verfahren startet zu einem späteren Zeitpunkt.
Wenn Sie von uns zum Start und den Bedingungen des Vergabeverfahrens informiert werden möchten, können Sie sich dazu bereits heute in unten stehende Liste eintragen. Wir werden Sie dann rechtzeitig vor Beginn des eigentlichen Vergabeverfahrens anschreiben und zum weiteren Vorgehen informieren.
Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der gemachten Angaben wird grundsätzlich nicht übernommen. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vorliegen. Im Kaufvertrag wird die Beschaffenheit des jeweiligen Grundstücks vereinbart.
Der Verkauf erfolgt durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, welche in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Nufringen die Flächen entwickelt.
Die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH – kurz KE – wurde von der Gemeinde Nufringen mit der Entwicklung und Vermarktung der Gewerbefläche betraut.
Die KE ist das kommunale Kompetenzzentrum des LBBW Immobilien Konzerns und Tochterunternehmen der Landesbank Baden-Württemberg. Wir sind seit über 45 Jahren als Sanierungs- und Erschließungsträger in Baden-Württemberg, Südhessen, Rheinland-Pfalz und Bayern mit der Entwicklung neuer Baulandflächen auf neuen und auch auf vorgenutzten Bauflächen für Kommunen befasst. Dazu erstellen wir städtebauliche Planungen, unterstützen die Entwicklung von Grundstücken und neuen Baugebieten und führen für Kommunen die Vermarktung durch. Für Gemeinden und Landkreise wie auch für private Eigentümer und Investoren sind wir seit 1972 ein verlässlicher Partner für die Planung, Entwicklung und Realisierung von städtebaulichen Projekten jeder Größenordnung.