Bauplätze in Nufringen
​​​​​​​Gansäcker | Hinterer Steig Süd

Die anhaltend hohe Nachfrage nach Bauplätzen macht zunehmend deutlich, dass eine Neuausweisung von Wohnbauland unumgänglich ist, um den Bedarf zu decken, der über die Innenentwicklung hinausgeht.

Der Nufringer Gemeinderat hat am 07.06.2021 die Vorentwürfe zu den Bebauungsplänen „Hinterer Steig Süd“ und „Gansäcker“ beschlossen. Durch die Zustimmung des Gemeinderats war die Schaffung des Baurechts in die Wege geleitet und Grundstücksfragen konnten geklärt werden.

Von den Alteigentümern wurden im Jahr 2022 die Grundstücksflächen im Plangebiet aufgekauft. Zeitgleich wurde der Bebauungsplan erarbeitet, um damit den rechtlichen Rahmen für die spätere Ausnutzbarkeit der Flächen festzulegen.

Der Bebauungsplan sollte ursprünglich Ende 2023 zur Rechtskraft gelangen. Geplant war dazu für den Teilbereich der Flächen „Hinterer Steig Süd“ die Erleichterungen des Baugesetzbuches (BauGB) nach §13 b BauGB für ein beschleunigtes Verfahren in Anspruch zu nehmen. Die Baurechtschaffung für die Flächen im Bereich „Gansäcker“ sollen im Regelverfahren erfolgen. Beide Verfahren waren mit parallelen Verfahrensschritten geplant, um Synergieeffekte nutzen zu können.

Der Gemeinderat hat am 17. Juli 2023 den Entwürfen der Bebauungspläne „Hinterer Steig Süd“ und „Gansäcker“ zugestimmt. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 31.07.2023 bis 15.09.2023.

Am 18. Juli 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht den seitens einer Naturschutzorganisation angegriffenen Bebauungsplan einer baden-württembergischen Kommune, der im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt wurde, für unwirksam erklärt. Seitens des Bundesverwaltungsgerichts wurde festgestellt, dass § 13 b BauGB mit dem Recht der Europäischen Union über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) unvereinbar ist.

Zum 01.01.2024 wurde durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eine Reparaturklausel für bereits begonnene Baulandentwicklungsverfahren nach § 13 b BauGB eingeführt.

§ 13 b BauGB wurde aufgehoben. § 215 a BauGB wird mit dem Inhalt eingeführt, dass Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des § 13 a BauGB abgeschlossen werden können, sofern der Satzungsbeschluss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 gefasst wird. 

Hinsichtlich der Umweltbelange ist eine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, bei der die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen sind. Zudem wird eine vollwertige Umweltprüfung, inkl. Erstellung eines Umweltberichts, durchgeführt. Hinzu kommt die Darstellung und rechtlichen Sicherung der nun erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Eine erneute Veröffentlichung der überarbeiteten Bebauungsplanentwürfe ist Ende des zweiten Quartals 2024 vorgesehen. 

Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes ist bis zum 31.12.2024 geplant. Im Jahr 2024 werden parallel die Artenschutz- und Ausgleichsmaßnahmen vorbereitet bzw. durchgeführt. Die Baufeldräumung ist für Winter 2024/2025 geplant, sodass ab Frühjahr 2025 mit den Erschließungsarbeiten begonnen werden kann. Die Erschließung wird je nach Witterung bis Frühjahr/Sommer 2026 andauern. Da viele Arbeitsschritte voneinander abhängig sind, kann sich der Terminplan im Laufe des Verfahrens ändern. 

Eine (private) Bebauung der Flächen ist nach dem aktuellen Terminplan nach Fertigstellung der Erschließung und Baufeldfreigabe der Kommune – voraussichtlich ab Mitte 2026 möglich. Mit Ihrem Bauvorhaben können Sie beginnen, wenn Ihr Bauvorhaben von der zuständigen Behörde genehmigt ist. 

Die Flächenangaben sind vorläufig, da das Gebiet noch nicht endgültig vermessen und auch die Parzellierung noch nicht erfolgt ist. Daher kann es im weiteren Verlauf des Projekts zu geringfügigen Änderungen kommen. Über die genaue Modalität der Vergabe von Bauplätzen wird der Gemeinderat noch 2024 einen Beschluss fassen. Hierbei ist unter anderem Vorgesehen, das genaue Verfahren festzulegen, wie eine Zuteilung erfolgen sollen.

Nufringen

Die Gemeinde Nufringen liegt im südwestlichen Teil des Landkreises Böblingen im Bundesland Baden-Württemberg, knapp drei Kilometer von Herrenberg und rund zwölf Kilometer von Böblingen entfernt. Sie befindet sich in der Region Stuttgart an der Entwicklungsachse Stuttgart-Horb und gehört zur europäischen Metropolregion Stuttgart.

Lage der Gemeinde Nufringen
Landschaft rund um Nufringen

Nufringen ist eine attraktive Wohngemeinde, die in den letzten Jahren moderat gewachsen ist. Wie auch im gesamten Landkreis Böblingen ist das Bevölkerungswachstum neben Zuzügen darauf zurück zu führen, dass entgegen dem allgemeinen Trend die Geburtenrate die Sterberate übersteigt.

Das Durchschnittsalter in Nufringen liegt in 2019 bei 42,6 und liegt damit leicht unter dem Durchschnittsalter des Landkreis Böblingen sowie Baden-Württemberg. Die Einwohnerdichte in Nufringen liegt mit einem Wert von 5,8 Einwohner je Hektar knapp unter den Werten der Nachbargemeinde Gärtringen (6,2) und des Landkreis Böblingen (6,4).

Zur Kinderbetreuung gibt es in Nufringen drei klassische Kindergärten mit Ganztagesbetreuung eine Kinderkrippe für Kleinkinder bis drei Jahren sowie einen halbtägigen Waldkindergarten. Schulpflichtige Kinder können bis zum vierten Schuljahr die ortsansässige Grundschule besuchen, die zusätzlich über Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung verfügt.

Die Weiterführende Schulbildung erfolgt in Gärtringen und Herrenberg. Zudem bietet die Außenstelle Nufringen der Volkshochschule Herrenberg verschiedenste Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Kurse zu Kultur, Gesundheit und Gesellschaft.

Kita in Nufringen

GansÄCKER

Das Baugebiet Gansäcker liegt am westlichen Rand der Bebauung von Nufringen und wird durch die Oberjesinger Straße im Norden und den Wehlinger Weg im Süden begrenzt.

Das Baugebiet grenzt an weitläufige Felder und Natur. Nach aktuellem Stand des Bebauungsplans, der sich derzeit noch in der Entwicklung befindet, ist folgende Bebauung angedacht:

  • durchschnittliche Größe von ca. 500 m² bis ca. 650 m²
  • maximal zwei Vollgeschossen
  • Dachform als Flachdach oder Satteldach
  •  maximale Überbauung des Grundstückes zu 40 %
  •  Einzel-, Reihen- und Doppelhäusern
Übersichts-Plan Gansäcker
Übersichts-Plan Hinterer Steig Süd

Hinterer Steig Süd

Das Baugebiet Hinterer Steig Süd liegt nördlich der Oberjesinger Straße und grenzt an die bestehende Bebauung von Nufringen an.

Das Baugebiet grenzt an weitläufige Felder und Natur. Nach aktuellem Stand des Bebauungsplans, der sich derzeit noch in der Entwicklung befindet, ist folgende Bebauung angedacht:

  • durchschnittliche Größe von ca. 420 m² bis ca. 600 m²
  • maximal zwei Vollgeschossen
  • Dachform als Flachdach oder Satteldach
  •  maximale Überbauung des Grundstückes zwischen 40 % und 45 %
  •  Einzel-, Reihen- und Doppelhäusern und Mehrfamilienhäuser

Interesse?

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Möchten Sie den nächsten Schritt gehen?

Hinweise zum Ablauf des Verfahrens, zur Bewerbung und zur Interessenten-Liste:

Zunächst werden die Bauplätze an Alteigentümer vergeben, welche Flächen in das Verfahren eingebracht haben und eine erschlossene Fläche zurück bekommen möchten. Die Flächen, bei denen die Alteigentümer keine Flächenzuteilung wünschen, stehen für die Vermarktung zur Verfügung. Hierzu ist vorgesehen, ein strukturiertes Grundstücksvergabeverfahren u.a. nach Kriterien zu entwickeln. Dieses Verfahren startet zu einem späteren Zeitpunkt.

Wenn Sie von uns zum Start und den Bedingungen des Vergabeverfahrens informiert werden möchten, können Sie sich dazu bereits heute in unten stehende Liste eintragen. Wir werden Sie dann rechtzeitig vor Beginn des eigentlichen Vergabeverfahrens anschreiben und zum weiteren Vorgehen informieren.

Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der gemachten Angaben wird grundsätzlich nicht übernommen. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vorliegen. Im Kaufvertrag wird die Beschaffenheit des jeweiligen Grundstücks vereinbart.

Der Verkauf erfolgt durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, welche in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Nufringen die Flächen entwickelt.

WIR ÜBER UNS

Die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH – kurz KE – wurde von der Gemeinde Nufringen mit der Entwicklung und Vermarktung der Gewerbefläche betraut.

Die KE ist das kommunale Kompetenzzentrum des LBBW Immobilien Konzerns und Tochterunternehmen der Landesbank Baden-Württemberg. Wir sind seit über 45 Jahren als Sanierungs- und Erschließungsträger in Baden-Württemberg, Südhessen, Rheinland-Pfalz und Bayern mit der Entwicklung neuer Baulandflächen auf neuen und auch auf vorgenutzten Bauflächen für Kommunen befasst. Dazu erstellen wir städtebauliche Planungen, unterstützen die Entwicklung von Grundstücken und neuen Baugebieten und führen für Kommunen die Vermarktung durch. Für Gemeinden und Landkreise wie auch für private Eigentümer und Investoren sind wir seit 1972 ein verlässlicher Partner für die Planung, Entwicklung und Realisierung von städtebaulichen Projekten jeder Größenordnung.

https://www.lbbw-immobilien.de/de/kommunalentwicklung

LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH